1.Schufa-Klausel bei Leasing-Anträgen

Ich/Wir willige(n) ein, dass die ANVL Leasing und Vermietungsgesellschaft mbH & Co KG der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Leasingnehmer/in, Summe aller Leasingraten, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Vertragsbeendigung, Laufzeitverlängerung) dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig
davon wird das Leasingunternehmen der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe(n), die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Leasingunternehmens oder Dritter erforderlich ist und
– die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe(n) oder
– ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, das Leasingunternehmen mich/uns
rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet
hat und ich/wir die Forderungen nicht bestritten habe(n) oder
– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom
Leasingunternehmen fristlos gekündigt werden kann und das Leasingunternehmen mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird das Leasingunternehmen der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Leasingunternehmens oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen/der Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie(n) ich/wir das Leasingunternehmen zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich/Wir kann/können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA- Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.

2. Schufa-Klausel zur Bürgschaftserklärung

Ich/Wir willige(n) ein, dass die ANVL Leasing und Vermietungsgesellschaft mbH & Co KG der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
Daten über die vorgesehene Bürgschaft, ihre Übernahme (Bürge, Betrag, Laufzeit, Ratenbeginn des Kredits) und Erledigung übermittelt.
Unabhängig davon wird das Leasingunternehmen der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln (z.B. Nichtzahlung bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft). Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe(n), die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und
– die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir die Forderung ausdrücklich anerkannt habe(n) oder
– ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, das
Kreditinstitut mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung
nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe(n) oder
– das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut
fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird das Leasingunternehmen der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Leasingunternehmens oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie ich/wir das Leasingunternehmen zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.
Ich/Wir kann/können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA- Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.